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Das Chaos geht weiter (18.01.2012)Jetzt überlegen die BV-Vertreter der SPD, besonders die aus den beiden von der Fusion betroffenen Stadtbezirken Huckarde und Eving, die seinerzeit mit weiteren acht BVlern gegen die Wiederholung der Wahlen zur Bezirksvertretung Klage eingereicht hatten, ob sie ihre Klage wieder zurückziehen sollten. Dann müssten in den betroffenen Stadtbezirken Wiederholungswahlen stattfinden - wie bereits in Brackel. Eine Reihe von scheibchenweisen Wahlwiederholungen in verschiedenen Stadtbezirken wäre die Folge - mit den entsprechenden Kosten. Der Hintergedanke: die Fusion der Stadtbezirke (vorerst) verhindern, da die entsprechende Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung zunächst in den Bezirksvertretungen zu behandeln ist.Letztendlich aber entscheidet der Rat, so würde diese Maßnahme auch nicht viel bringen - allein das Chaos würde immer größer und kein Dortmunder würde mehr verstehen, worum es überhaupt geht, und wem wir letztlich dieses Wahl-Chaos zu verdanken haben.Doch ganz so dumm, wie die SPD glaubt, sind die Dortmunderinnen und Dortmunder nicht - das zeigen diverse Leserbriefe in den örtlichen Medien. Verständnis für das Verhalten der Rats-SPD und den SPD-Vertretern in den BVs hat schon lange keiner mehr.
Wahlwiederholung (vorerst) gestoppt (13.01.2012)
Was viele nicht für möglich gehalten hatten, tritt nun offensichtlich doch ein.
Drei SPD-Ratsvertreter (Olaf Radtke, Hans-Peter Balzer und Petro Moeckel) haben entschieden, dass sie Beschwerde gegen die Entscheidung des OVG Münster einlegen wollen, weil das Gericht am 15.12. eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen hatte. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden, ob sie die Beschwerde zulässt oder abweist. Dass kann wiederum Monate dauern. Eine Wahlwiederholung im Mai/Juni ist also in weite Ferne gerückt - sollten die drei bis Ende Januar bei ihrer Entscheidung bleiben.
Die Folge: Sollte die Beschwerde (irgendwann Mitte des Jahres) abgewiesen werden, könnte eine Wahlwiederholung noch bis Ende 2012 stattfinden.Sollte die Beschwerde zugelassen werden, wird es wohl noch weitere Monate, gar Jahre dauern, bis eine Wahlwiederholung kommen kann - möglicherweise erst in 2014, wenn eh die nächste Kommunalwahl ansteht.
Eine weitere Folge der Entscheidung der drei Abtrünnigen: der Rat und die Ausschüsse der Stadt Dortmund bleiben weiterhin im Amt, d.h. auf der nächsten Ratssitzung wird auch über die Änderung der Hauptsatzung (10 statt 12 Stadtbezirke) abgestimmt. Wenn die Jamaika-Koalition - wie bereits im November - geschlossen für eine Änderung der Hauptsatzung stimmt, ist die Fusion der Stadtbezirke Mengede und Huckarde bzw. Scharnhorst und Eving beschlossene Sache. Das aber hat die SPD immer zu verhindern versucht. Dies hätten die drei SPD-Rebellen jedenfalls vorläufig, vielleicht sogar langfristig verhindern können - bei einem entsprechenden Wiederholungswahl-Ergebnis. Jetzt wird die Abstimmung am 23. Februar stattfinden - und die Genossen in Huckarde und Eving sind echt sauer.
Dortmund muss neu wählen (15.12.2011)Die „Haushaltslüge“, die sich der damalige SPD-Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer und seine SPD-Stadtkämmerin Christiane Uthemann im August 2009 leisteten, hat weitreichende Folgen. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am 15. Dezember 2011: die Kommunalwahl 2009 zum Rat der Stadt Dortmund ist ungültig und muss wiederholt werden, voraussichtlich im Mai/Juni 2012. Das OVG hob damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Anfang des Jahres auf.Langemeyer und Uthemann hatten einen Tag nach der Kommunalwahl 2009 ein Haushaltsloch von gut 100 Millionen Euro verkündet und daraufhin eine Haushaltssperre verhängt. Wenige Tage zuvor, am 26. August 2009, hatten die beiden noch auf Anfrage der damaligen FDP-Fraktionsvorsitzenden Littmann erklärt, es gäbe keine finanzielle Notsituation im städtischen Haushalt, obwohl sie schon am 11. August entschieden hatten, dass eine Haushaltssperre verhängt werden müsste.Dieses „undemokratische Informationsverhalten“ – so der OVG-Richter Dieter Kallerhoff – sei ein gesetzwidriger Wahlfehler und eine „wahlkampfrelevante Fehlinformation“, welche die Ungültigkeit der Ratswahl zur Folge haben müsse. Eine Revision ließen die Richter in Münster nicht zu.Gegen diese Entscheidung könnten die SPD-Kläger allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Was jedoch vermutlich nicht passieren wird, da das OVG ebenfalls betonte, dass es sich bei den Klagen nicht um einen Organstreit handele. Für die Kläger bedeutet dies, dass jeder einzelne die Prozesskosten selber tragen muss: inzwischen 12.000 bis 15.000 Euro.Am Rat vorbei hatte Stadtkämmerer Jörg Stüdemann seinerzeit diese Anwaltskosten (120.000 Euro) eigenmächtig an die klagenden SPD-Ratsherren aus der Stadtkasse gezahlt. Diese müssen nun wieder zurückgezahlt werden.Die Wiederholung der Wahl muss innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem das Urteil Rechtskraft erlangt hat. Das wird voraussichtlich im Mai/Juni 2012 sein. Es gelten dann die alten Kandidatenlisten vom August 2009Für die Wahlwiederholung werden Kosten von ca. 1,2 Millionen erwartet.Über die Wiederholung von elf Wahlen zur Bezirksvertretung (außer Brackel) wird später das VG Gelsenkirchen entscheiden. Möglicherweise werden dieGelsenkirchener Richter zunächst die schriftliche Urteilsbegründung aus Münster abwarten, um dann zu entscheiden, wie es mit den Stadtbezirken weitergeht. Nicht auszuschließen ist, dass es hier eine weitere Wahlwiederholung zu einem späteren Zeitpunkt geben könnte – für weitere 1,2 Millionen Kosten.
Schwarzer Tag für die Roten Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Wiederholungder KommunalwahlDurch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat die SPD eine doppelte Niederlage einstecken müssen. Gleichzeitig ist das Urteil ein Sieg für die Bedeutung der Rechte des Rates gegenüber der Verwaltung.Das Verschweigen der Haushaltslücke durch den damaligen Oberbürgermeister Langemeyer war eine Haushaltslüge. Das hat das OVG Münster nun eindeutig bestätigt. Die Kommunalwahl vom 30. August 2009 wurde demnach in unzulässiger Art und Weise beeinflusst. Nur durch eine Wiederholung der Wahl kann das korrigiert werden. Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Dortmunder Grünen angeschlossen. Das Urteil ist deshalb eine späte Bestätigung der Entscheidung aller Fraktionen des Rates bis auf die SPD, die Wahl zu wiederholen.Damit ist auch klar gestellt, dass das Recht auf eine zeitnahe und angemessene Information des Rates an dieser Stelle einen höheren Stellenwert hat als das eigenständige Handeln der Verwaltung. Die SPD und die gegen die Wiederholungswahl klagenden SPD-Ratsmitglieder sollten nun die Konsequenzen aus dem Urteil ziehen und darauf verzichten, gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde einzureichen. Dann wäre der Weg frei für eine Wahlwiederholung im Frühjahr.Auch die Feststellung des Richters, dass es sich bei den Klagen der SPD-Ratsmitglieder nicht um ein Organstreitverfahren handelt, ist sowohl für die SPD als auch für den Kämmerer, Jörg Stüdemann, ein Schlag ins Gesicht. Damit muss die SPD-Fraktion die 120.000 Euro, die sie an allen Gremien vorbei vom Kämmerer als Kostenerstattung für die Klagen ihrer Mitglieder erhalten hat, umgehend an die Stadtkasse zurückzahlen.Dortmund schreibt Geschichteoder: eine Provinz-Posse
Denn nach dem Gutachten von Prof. Dr. Martin Beckmann zur Kommunalwahl, das am Mittwoch, dem 02.12.09, veröffentlicht wurde, konnte es für Dortmund nur eines heißen: Wahlwiederholung. Der Münsteraner Verwaltungsjurist Beckmann kommt in seinem Rechtsgutachten, das von allen großen Parteien im Dortmunder Rat – auch der SPD – in Auftrag gegeben wurde, zu dem Ergebnis, dass es bei der Kommunalwahl in Dortmund zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, die bei der Wahl einen entscheidenden Einfluss gehabt haben könnten. Er empfiehlt schließlich, die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen zu wiederholen. Auch der Wahlprüfungsausschuss, der am darauffolgenden Mittwoch, dem 09.12., tagt, schließt sich dieser Empfehlung mehrheitlich an - mit 12:8 Stimmen von CDU, Grünen, FDP/Bürgerliste und Linken gegen die Stimmen der SPD. Und am nächsten Tag, dem 10.12., beschließt zudem der Rat der Stadt Dortmund in geheimer Abstimmung sowohl die OB-Wahl (69:24) als auch die Wahl zum Rat (62:30) und zu den Bezirksvertretungen (58:33) zu wiederholen. Nachdem Interims-OB Ullrich Sierau bereits am Freitag, dem 04.12. erklärt hatte, auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu verzichten, scheint der Weg nun frei für eine baldige Wahlwiederholung – vielleicht noch im Frühjahr 2010. Doch nun entschließen sich elf Ratsvertreter der SPD, gegen die Wiederholung der Ratswahl zu klagen. Ebenso haben SPD-Mandatsträger aus 11 der 12 Bezirksvertretungen Klage gegen die Wiederholung der BV-Wahlen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Am 14. Januar zieht auch Mengede nach; dort hatte die SPD zunächst auf eine Klage verzichtet. Diese Klagen haben eine aufschiebende Wirkung bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Solange bleiben Rat und Bezirksvertretungen im Amt; eigentlich hätten sie sich nach dem 15. Januar auflösen müssen. Wann es nun diese Wiederholungswahl geben wird steht in den Sternen. Es kann Monate, sogar Jahre dauern; denn bereits jetzt ließen einzelne SPD-Vertreter durchblicken, dass sie gegebenenfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen würden. Eines scheint aber auch klar: die OB-Wahlwiederholung kann in Bälde stattfinden, möglicherweise gemeinsam mit der Landtagswahl am 9. Mai.
Presseerklärung vom 14.01.2010
Statement der Fraktionsvorsitzenden Isabella Knappmann, Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mengede, zur Einreichung der Klage des Mengeder Bezirksbürgermeisters Bruno Wisbar,SPD, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Beschluss des Dortmunder Rates, eine Wahlwiederholung auch für die Bezirksvertretungen zu erwirken.
Dies war im Dezember 2009 ohne Rücksprache mit den Mitgliedern der Bezirksvertretungen in einem Beschlussvorgang des Rates pauschal erfolgt, alle Bezirksvertretungen gleichermaßen betreffend und ohne Möglichkeit einer Differenzierung im Sinne eines Votums jedes einzelnen lokalen Gremiums. Bündnis 90/Die Grünen in Mengede standen und stehen für eine Wahlwiederholung unter der Prämisse, den WählerInnen eine faire Möglichkeit zur politischen Willensbildung zu geben vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage der Stadt Dortmund und damit dem erfolgten Vertrauensverlust in die Politik zumindest ein Stück weit entgegen zu wirken. Mit der Einreichung von Klagen gegen die Wahlwiederholung durch Mitglieder des Rats und in den übrigen elf Bezirksvertretungen hat sich für den Stadtbezirk Mengede jedoch eine „Insellage“ ergeben, die in ihren Facetten bislang nicht gänzlich fassbar ist. Allein die Bezirksvertretung Mengede würde mit Ablaufen der Klagefrist Mitte Januar aufgelöst. Die gewählten Vertreterinnen verlören ihr Mandat. Eine politische Entscheidungsfindung vor Ort wäre nicht mehr möglich. Ein Entscheidungsvakuum auf unbestimmte Zeit würde entstehen. Nach Aussagen verschiedener Verwaltungsrechtler sei mit einer juristischen Entscheidung über die Zulassung der Klage und die Rechtmäßigkeit der Wahlwiederholung selbst sowie der dann möglichen Neuwahl erst in mehreren Monaten zu rechnen. Eine Interimsregelung für dringende Entscheidungen läge in den Händen der Bezirksverwaltung sowie auf Seiten der Ratsvertreter aus dem Stadtbezirk. Eine politische Handlungsfähigkeit im Sinne des Wohls der Bevölkerung sowie der spezifischen Belange und Bedürfnisse im Stadtbezirk Mengede wäre nicht mehr gegeben. Die politische Arbeit im Rat der Stadt und in den übrigen 11 Bezirksvertretungen hingegen kann so lange weiter gehen, bis über eine Wahlwiederholung juristisch entschieden ist. Angesichts der Präzedenz des Vorgangs wird über eine mehrjährige juristische Klärungsphase spekuliert. Bündnis 90/Die Grünen möchten für Mengede diese „Insellage“ nicht riskieren. Der Erhalt der politischen Handlungsfähigkeit steht im Zentrum der Überlegungen. Angesichts der dramatischen Haushaltslage der Stadt Dortmund erscheint es unverzichtbar, sich für die Belange im Stadtbezirk einzusetzen und im Verteilungskampf um notwendige Mittel das Fähnchen hoch zu halten. Es kann nicht sein, dass Mengede im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen leer ausgeht! Bereits geplante Projekte würden auf Eis gelegt, weil notwendige Beschlüsse nicht gefasst werden können. Im Zuge der Haushaltskürzungen soll die Bezirksvertretung ihr Mitspracherecht einsetzen können, um Prioritäten durch zu setzen. Wir wollen nicht, dass Mengede an die Wand gefahren wird. Die politische Begleitung zahlreicher Großprojekte im Stadtbezirk bleibt nach wie vor unerlässlich. Die kontinuierliche Beobachtung sozialer Entwicklungen soll durch kurzfristige politische Intervention Erosionsprozesse vermeiden helfen. Dramatische Entwicklungen im Mietwohnungsbereich lassen eine Verschleppung geplanter politischer Beschlüsse nicht zu. Im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen mit der SPD, hatte man sich auf Zielvorgaben verständigt, die es unter der dramatischen Haushaltslage umzusetzen gilt. Ein Entscheidungsvakuum können wir uns im wahrsten Sinne nicht „leisten“. Bündnis 90/Die Grünen akzeptieren deshalb den Schritt des SPD-Genossen, die Klage einzureichen. Es ist ein Schritt für Mengede.
Isabella Knappmann Fraktionssprecherin Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mengede
Erklärung vom 19.01.2010
Statement des Ortsverbands Mengede von B90/Die Grünen zur Entscheidung der grünen BV-Fraktion die Einreichung der Klage des Mengeder Bezirksbürgermeisters mitzutragen
Die Entscheidung der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede, die Einreichung der Klage des SPD Bezirksbürgermeisters Bruno Wisbar beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu akzeptieren, ist unter pragmatischen Gesichtspunkten nachzuvollziehen. Nachdem sich zunächst 11 von 12 SPD-Vertretern aus den Bezirksvertretungen dazu entschlossen hatten, gegen den Beschluss des Dortmunder Rates zu klagen, nämlich eine Wahlwiederholung auch für die Bezirksvertretungen durchzuführen, hat sich zuletzt nun auch die Mengeder SPD in Person von Bruno Wisbar dazu durchgerungen, ebenfalls Klage einzureichen, um einer sofortigen Auflösung der Mengeder Bezirksvertretung entgegenzuwirken. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass in dem Statement der grünen Fraktionsvorsitzenden, Isabella Knappmann, auch die Gründe genannten worden wären, die letztendlich durch das Verhalten bestimmter Kräfte in der SPD zu der Entscheidung einer Wiederholung der Kommunalwahl geführt haben und die nun zudem von Seiten der SPD diese Wahlwiederholung auf unbestimmte Zeit hinauszögern werden. So vermissen wir eine Bemerkung darüber, dass es der SPD Oberbürgermeister Langemeyer war, der bis einen Tag nach der Kommunalwahl den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern sowie den politischen Parteien im Rat verschwiegen hatte, dass in den nächsten Jahren mit millionenschweren Haushaltslöchern zu rechnen sei. Wir vermissen eine Bemerkung darüber, dass von einer demokratischen Partei wie der SPD erwartet worden wäre, dass sie sich dem Urteil des Münsteraner Verwaltungsjuristen Prof. Dr. Beckmann beugt, den alle großen Parteien im Rat – auch die SPD – als Gutachter auserkorenen hatten, und der in seinem Rechtsgutachten eine baldige Wiederholungswahl empfiehlt. Wir hätten von der SPD erwartet, dass diese nicht ein eigenes Rechtsgutachten durch die Sozialdemokratische Gesellschaft für Kommunalpolitik in Auftrag gibt, bei dem schon im Vorhinein klar sein musste, wie ein solches Gutachten ausfallen würde. Wir vermissen eine Bemerkung darüber, dass sich die Mehrheit im Rat am 10. Dezember 2009 für eine Wahlwiederholung der OB-, Rats- und BV-Wahlen ausgesprochen hatte und dass von einer demokratischen Partei wie der SPD erwartet worden wäre, dass diese sich an eine solche Mehrheitsentscheidung hält und sie mitträgt, und nicht, dass sie dagegen Klage einreichen würde. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass diejenigen, die klagen, an ihren Mandaten und Funktionen kleben und dass so in der Bevölkerung der Eindruck verstärkt wird, dass Mandatsträger mehr im eigenen Interesse handeln als zum Wohle der Allgemeinheit. Wir sind der Überzeugung, dass durch dieses Verhalten der SPD-Mandatsträger Wahlmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit geschürt werden. Wir hätten erwartet, dass sich jeder Mandatsträger für ein schnelles Ende dieser kommunalpolitischen Farce einsetzt – das heißt mithilft, eine Wahlwiederholung voranzutreiben und nicht weiteres Öl ins Feuer zu gießen. Mit dieser Stellungnahme will der Mengeder Ortsverband nicht auf Konfrontation zu den grünen BV-Vertretern gehen, sondern allein das Statement der BV-Fraktion um einige - unserer Meinung nach - nötige Bemerkungen ergänzen.
Axel Kunstmann (Sprecher OV Mengede) Dortmund, den 19. Januar 2010 |







