| Sachstand Groppenbruch/Achenbach 2.0 (Juni 2011) |
|
|
|
|
Ganz aktuell! - Sitzungsunterlage für den Beirat der unteren Landschaftsbehörde (29.06.11), die Bezirksvertetung Mengede (06.07.11), AUSWI (06.07.11) und AWB (20.07.11)
Tagesordnungspunkt Sachstand zur Flächenentwicklung Groppenbruch/Achenbach 2.0 Beschlussvorschlag Die politischen Gremien nehmen den Sachstand zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen. Martin Lürwer Stadtrat Udo Mager Geschäftsführer Begründung Beschreibung der Entwicklungsfläche Achenbach 2.0 Im Nordosten des Dortmunder Stadtbezirks Mengede liegt die etwa 35 ha große, heute überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche. Hier befindet sich im Südosten ein etwa 6 ha großer ehemaliger Flotationsteich, der unmittelbar an das Gewerbe- und Industriegebiet „Ehemalige Zeche Achenbach“ auf Lüner Stadtgebiet angrenzt. Im Süden ist eine schmale, keilförmige Grünfläche vorhanden, an die ein asphaltierter Spazierweg, der 1999 renaturierte Herrentheyer Bach sowie begrünte Haldenbereiche angrenzen. Im Westen weist eine verwilderte Obstwiese auf eine aufgegebene Hofstelle hin, die – ebenso wie der westlich angrenzende Haldenbereich – zum Regionalen Grünzug F im Emscher Landschaftspark gehören und Teil des radial-konzentrischen Freiraummodells sind. Unmittelbar nördlich des Areals verläuft die L 654 (Königsheide) mit Alleecharakter. Nördlich davon befinden sich in Wiesen und Feldern einige Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Im Nordwesten liegt das Naturschutzgebiet Groppenbruch, im Nordosten befindet sich die Stadtgrenze zur Nachbarstadt Lünen und deren Siedlungskörper. Um eine Verwechselung mit dem Naturschutzgebiet Groppenbruch zu vermeiden, wird in Abstimmung mit der Stadt Lünen die Flächenentwicklung unter Anlehnung an das bestehende Gewerbegebiet in Lünen unter dem Arbeitstitel Achenbach 2.0 geführt. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 04069-11 2 Planerische Darstellungen der Entwicklungsfläche in Fachplanungen und Handlungsbedarf Im Gebietsentwicklungsplan/ Regionalplan ist dieFläche Achenbach 2.0 als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegt. Um die Fläche gewerblich nutzen zu können, besteht auf der Ebene der Regionalplanung kein Handlungsbedarf. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan von 2004ist die Fläche Achenbach 2.0 als Gewerbefläche dargestellt. Im Südwesten ist der Flotationsteich noch als Bereich unter Bergaufsicht dargestellt, da die Fläche erst zum 04.12.2008 aus der Bergaufsicht entlassen worden ist. Um die Fläche gewerblich nutzen zu können, besteht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes kein Handlungsbedarf. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 04069-11 3 Aktueller Sachstand Mit dem Ratsbeschluss zum „Masterplan Wirtschaftsflächen 2010“ wurde die Verwaltung beauftragt, „für die Fläche Groppenbruch die Planung für ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet vorzubereiten“, da im Masterplan die Notwendigkeit zur Bereitstellung weiterer Gewerbeflächen dargelegt wurde. Auch in Lünen besteht erheblicher Bedarf an Gewerbeflächen. Im Startgespräch wurden im Oktober 2010 fachliche Belange der betroffenen Fachämter zusammengetragen. Um die verschiedenen Entwicklungschancen und -hindernisse besser einschätzen zu können, sollte im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Fachbereich Stadtentwicklung, eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Inhalt der Studie ist die nähere Untersuchung der beim Startgespräch als schwierig identifizierten Entwicklungsaspekte sowie eine grobe Kostenschätzung. Die Ergebnisse sollen eine Abschätzung erleichtern, inwieweit eine Flächenentwicklung planerisch möglich und wirtschaftlich rentabel ist. Bei der Ausarbeitung der einzelnen Themenfelder wurden betroffene Fachämter eingebunden. Darüber hinaus fanden mit der Wirtschaftsförderung und der Ruhrkohle AG Montan Immobilien (RAG MI) regelmäßige Arbeitsgespräche statt. Zwischenergebnisse wurden mit der Stadt Lünen beraten. Nachfolgend werden die einzelnen Aspekte und der derzeitige Sachstand vorgestellt: 1 Eigentumsverhältnisse und Flächennutzung Die wesentlichen Bereiche der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche Achenbach2.0 gehören der RAG (18,9 ha), einer privaten Eigentümerin (10,2 ha), der Stadt Lünen (2,2 ha) sowie der katholischen Kirche (0,8 ha). Weitere 3,0 ha gehören weiteren acht privaten Eigentümern, die Stadt Dortmund besitzt eine 0,1 ha große Wegeparzelle. Während die RAG grundsätzlich einer Entwicklung positiv gegenübersteht, ist unklar, ob die private Eigentümerin ihre Flächen verkaufen würde. Derzeit wird versucht, mit der Eigentümerin Verhandlungen aufzunehmen. Die Kirche ist – in Abhängigkeit vom Verkaufspreis – verhandlungsbereit. Da die Flächenverfügbarkeit ganz wesentlich die Möglichkeiten und Strategien der Flächenentwicklung beeinflusst, soll diese Thematik mit Priorität weiterverfolgt werden. 2 Umweltaspekte (Boden/ Baugrund, Stadtklima, Einbindung des Bearbeitungsraumes in den umgebenden Landschaftsraum) Die Fläche Achenbach 2.0 besitzt insbesondere im Flächenverbund eine hohe Wertigkeit als offener Landschaftsraum für die Avifauna. Um die Bedeutung der Fläche für den Landschafts- und Artenschutz sowie für das Stadtklima genau zu erfassen, werden im Rahmen von Planverfahren umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Der ehemalige Flotationsteich wurde lediglich abgedeckt und muss als standsicherer Baugrund aufbereitet werden. Von der RAG MI genannte Sanierungskosten zwischen 25 und 35 €/m² erscheinen vergleichsweise niedrig und sollen noch einmal geprüft werden. Letztlich werden die Aufbereitungskosten die Verfügbarkeit des Flotationsteiches als Wirtschaftsfläche mit bestimmen. 3 Verkehrserschließung (Äußere und innere Erschließung, Radverkehr) Die Wirtschaftsfläche soll über das Gewerbegebiet Achenbach I/II und über die Königsheide erschlossen werden. Entlang der Königsheide ist im Zuge der Flächenentwicklung ein einseitiger Radweg geplant. Die Straßenquerschnitte Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 04069-11 4 (Breite: 14,5 m) werden in Anlehnung an das Gewerbegebiet Achenbach I/II im Bereich Achenbach 2.0 fortgesetzt. 4 Tiefbaumaßnahmen/ Technische Infrastruktur (Schmutz- und Regenwasserentwässerung, Kanalanschlüsse, Hochspannungsleitungen, Stromversorgung, Telekommunikation, Fernwärme) Die technische Infrastruktur (Leitungen, Kanäle) kann von Osten über das Lüner Gewerbegebiet Achenbach I/II auf die Wirtschaftsfläche Achenbach 2.0 geführt werden. Von der Kläranlage bis zum Umspannwerk verläuft eine Hochspannungsleitung, durch welche die darunter liegenden Flächen ggf. mit Nutzungseinschränkungen belegt werden; hier wird im konkreten Fall eine Einzelfallprüfung erforderlich. Unklarheiten bestehen noch bei der Regenwasserentwässerung. Unverschmutztes Wasser könnte in den Herrentheyer Bach geleitet werden, für den die Aufnahmekapazität noch abschließend beurteilt werden muss. Das Schmutzwasser kann in einen Parallelsammler südlich des Herrentheyer Baches geführt werden. Hierfür müsste das Gewässer gekreuzt werden. Unklar ist, ob der Parallelsammler höhenmäßig noch erreicht werden kann. Hierfür ist eine konkrete Planung erforderlich, die – ebenso wie die Prüfung zur Aufnahmefähigkeit des Herrentheyer Baches - nicht im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgen kann. 5 Immissionsschutz Nach einer ersten Einschätzung können südliche Bereiche der Wirtschaftsfläche, die mehr als 300 m von bestehenden Wohngebäuden entfernt liegen, als Industriegebiet ausgewiesen werden. Eine genaue Abgrenzung kann erst nach Vorliegen eines Schallgutachtens erfolgen. Auf der Grundlage der Darstellungen des Flächennutzungsplanes wurde bereits ein mögliches Flächenlayout skizziert, das auch für den Flotationsteich eine gewerbliche Nutzung vorsieht. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 04069-11 5 Insgesamt könnten ca. 7,3 ha Industriegebiet und 19,1 ha Gewerbegebiet neu entwickelt werden. Nach ersten Schätzungen würden Ausgleichsflächen in Höhe von ca. 22 ha erforderlich werden. Die RAG MI hat in Aussicht gestellt, im Falle der Realisierung den wesentlichen Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen darzustellen. In welchem Umfang sie intern Flächen bereit stellen kann bzw. extern Flächen dazugekauft werden müssen, ist noch offen. Ausblick Aus den Ausführungen wird deutlich, dass abschließende Aussagen zur Flächenverfügbarkeit oder zur Größe der Entwicklungsfläche zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. Aufgrund noch ausstehender Angaben kann die Kostenschätzung zur Flächenentwicklung noch nicht fertig gestellt werden, so dass derzeit zur Wirtschaftlichkeit noch keine Aussage getroffen werden kann. Die offenen Punkte sind innerhalb der interkommunalen Arbeitsgruppe bekannt und werden noch geklärt. Nach der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie wird eine Ratsvorlage erstellt, die unter Berücksichtigung und Abwägung der bekannten Belange zu einer Empfehlung hinsichtlich der Flächenentwicklung kommt. Zuständigkeiten Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ergibt sich aus § 41 Abs.2 GO NRW in Verbindung mit Ziffer 6 Buchstabe c des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vom 01.04.2011
|







