Sachstand Groppenbruch/Achenbach 2.0 (Juni 2011) PDF Drucken E-Mail
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Ganz aktuell! - Sitzungsunterlage für den Beirat der unteren Landschaftsbehörde (29.06.11), die Bezirksvertetung Mengede (06.07.11), AUSWI (06.07.11) und AWB (20.07.11)

 

Tagesordnungspunkt

Sachstand zur Flächenentwicklung Groppenbruch/Achenbach 2.0

Beschlussvorschlag

Die politischen Gremien nehmen den Sachstand zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen.

Martin Lürwer

Stadtrat

Udo Mager

Geschäftsführer

Begründung

Beschreibung der Entwicklungsfläche Achenbach 2.0

Im Nordosten des Dortmunder Stadtbezirks Mengede liegt die etwa 35 ha große, heute

überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche. Hier befindet sich im Südosten ein etwa 6 ha

großer ehemaliger Flotationsteich, der unmittelbar an das Gewerbe- und Industriegebiet

„Ehemalige Zeche Achenbach“ auf Lüner Stadtgebiet angrenzt. Im Süden ist eine schmale,

keilförmige Grünfläche vorhanden, an die ein asphaltierter Spazierweg, der 1999 renaturierte

Herrentheyer Bach sowie begrünte Haldenbereiche angrenzen. Im Westen weist eine

verwilderte Obstwiese auf eine aufgegebene Hofstelle hin, die – ebenso wie der westlich

angrenzende Haldenbereich – zum Regionalen Grünzug F im Emscher Landschaftspark

gehören und Teil des radial-konzentrischen Freiraummodells sind. Unmittelbar nördlich des

Areals verläuft die L 654 (Königsheide) mit Alleecharakter. Nördlich davon befinden sich in

Wiesen und Feldern einige Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Im Nordwesten liegt das

Naturschutzgebiet Groppenbruch, im Nordosten befindet sich die Stadtgrenze zur

Nachbarstadt Lünen und deren Siedlungskörper. Um eine Verwechselung mit dem

Naturschutzgebiet Groppenbruch zu vermeiden, wird in Abstimmung mit der Stadt Lünen die

Flächenentwicklung unter Anlehnung an das bestehende Gewerbegebiet in Lünen unter dem

Arbeitstitel Achenbach 2.0 geführt.

Fortsetzung der Vorlage:

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Planerische Darstellungen der Entwicklungsfläche in Fachplanungen und Handlungsbedarf

Im
Gebietsentwicklungsplan/ Regionalplan ist die

Fläche Achenbach 2.0 als Bereich für gewerbliche

und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegt.

Um die Fläche gewerblich nutzen zu können, besteht

auf der Ebene der Regionalplanung kein

Handlungsbedarf.

Im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan von 2004

ist die Fläche Achenbach 2.0 als Gewerbefläche

dargestellt. Im Südwesten ist der Flotationsteich

noch als Bereich unter Bergaufsicht dargestellt, da

die Fläche erst zum 04.12.2008 aus der Bergaufsicht

entlassen worden ist.

Um die Fläche gewerblich nutzen zu können, besteht

auf der Ebene des Flächennutzungsplanes kein

Handlungsbedarf.

Fortsetzung der Vorlage:

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Aktueller Sachstand

Mit dem Ratsbeschluss zum „Masterplan Wirtschaftsflächen 2010“ wurde die Verwaltung

beauftragt, „für die Fläche Groppenbruch die Planung für ein interkommunales Gewerbe- und

Industriegebiet vorzubereiten“, da im Masterplan die Notwendigkeit zur Bereitstellung

weiterer Gewerbeflächen dargelegt wurde. Auch in Lünen besteht erheblicher Bedarf an

Gewerbeflächen. Im Startgespräch wurden im Oktober 2010 fachliche Belange der

betroffenen Fachämter zusammengetragen. Um die verschiedenen Entwicklungschancen und

-hindernisse besser einschätzen zu können, sollte im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt,

Fachbereich Stadtentwicklung, eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Inhalt der Studie ist

die nähere Untersuchung der beim Startgespräch als schwierig identifizierten

Entwicklungsaspekte sowie eine grobe Kostenschätzung. Die Ergebnisse sollen eine

Abschätzung erleichtern, inwieweit eine Flächenentwicklung planerisch möglich und

wirtschaftlich rentabel ist.

Bei der Ausarbeitung der einzelnen Themenfelder wurden betroffene Fachämter eingebunden.

Darüber hinaus fanden mit der Wirtschaftsförderung und der Ruhrkohle AG Montan

Immobilien (RAG MI) regelmäßige Arbeitsgespräche statt. Zwischenergebnisse wurden mit

der Stadt Lünen beraten.

Nachfolgend werden die einzelnen Aspekte und der derzeitige Sachstand vorgestellt:

1 Eigentumsverhältnisse und Flächennutzung

Die wesentlichen Bereiche der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche

Achenbach2.0 gehören der RAG (18,9 ha), einer privaten Eigentümerin (10,2 ha), der

Stadt Lünen (2,2 ha) sowie der katholischen Kirche (0,8 ha). Weitere 3,0 ha gehören

weiteren acht privaten Eigentümern, die Stadt Dortmund besitzt eine 0,1 ha große

Wegeparzelle. Während die RAG grundsätzlich einer Entwicklung positiv gegenübersteht,

ist unklar, ob die private Eigentümerin ihre Flächen verkaufen würde. Derzeit wird

versucht, mit der Eigentümerin Verhandlungen aufzunehmen. Die Kirche ist – in

Abhängigkeit vom Verkaufspreis – verhandlungsbereit.

Da die Flächenverfügbarkeit ganz wesentlich die Möglichkeiten und Strategien der

Flächenentwicklung beeinflusst, soll diese Thematik mit Priorität weiterverfolgt werden.

2 Umweltaspekte (Boden/ Baugrund, Stadtklima, Einbindung des Bearbeitungsraumes in

den umgebenden Landschaftsraum)

Die Fläche Achenbach 2.0 besitzt insbesondere im Flächenverbund eine hohe Wertigkeit

als offener Landschaftsraum für die Avifauna. Um die Bedeutung der Fläche für den

Landschafts- und Artenschutz sowie für das Stadtklima genau zu erfassen, werden im

Rahmen von Planverfahren umfangreiche Untersuchungen erforderlich.

Der ehemalige Flotationsteich wurde lediglich abgedeckt und muss als standsicherer

Baugrund aufbereitet werden. Von der RAG MI genannte Sanierungskosten zwischen 25

und 35 €/m² erscheinen vergleichsweise niedrig und sollen noch einmal geprüft werden.

Letztlich werden die Aufbereitungskosten die Verfügbarkeit des Flotationsteiches als

Wirtschaftsfläche mit bestimmen.

3 Verkehrserschließung (Äußere und innere Erschließung, Radverkehr)

Die Wirtschaftsfläche soll über das Gewerbegebiet Achenbach I/II und über die

Königsheide erschlossen werden. Entlang der Königsheide ist im Zuge der

Flächenentwicklung ein einseitiger Radweg geplant. Die Straßenquerschnitte

Fortsetzung der Vorlage:

Drucksache-Nr.: Seite

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(Breite: 14,5 m) werden in Anlehnung an das Gewerbegebiet Achenbach I/II im Bereich

Achenbach 2.0 fortgesetzt.

4 Tiefbaumaßnahmen/ Technische Infrastruktur (Schmutz- und Regenwasserentwässerung,

Kanalanschlüsse, Hochspannungsleitungen, Stromversorgung, Telekommunikation,

Fernwärme)

Die technische Infrastruktur (Leitungen, Kanäle) kann von Osten über das Lüner

Gewerbegebiet Achenbach I/II auf die Wirtschaftsfläche Achenbach 2.0 geführt werden.

Von der Kläranlage bis zum Umspannwerk verläuft eine Hochspannungsleitung, durch

welche die darunter liegenden Flächen ggf. mit Nutzungseinschränkungen belegt werden;

hier wird im konkreten Fall eine Einzelfallprüfung erforderlich. Unklarheiten bestehen

noch bei der Regenwasserentwässerung. Unverschmutztes Wasser könnte in den

Herrentheyer Bach geleitet werden, für den die Aufnahmekapazität noch abschließend

beurteilt werden muss. Das Schmutzwasser kann in einen Parallelsammler südlich des

Herrentheyer Baches geführt werden. Hierfür müsste das Gewässer gekreuzt werden.

Unklar ist, ob der Parallelsammler höhenmäßig noch erreicht werden kann. Hierfür ist

eine konkrete Planung erforderlich, die – ebenso wie die Prüfung zur Aufnahmefähigkeit

des Herrentheyer Baches - nicht im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgen kann.

5 Immissionsschutz

Nach einer ersten Einschätzung können südliche Bereiche der Wirtschaftsfläche, die mehr

als 300 m von bestehenden Wohngebäuden entfernt liegen, als Industriegebiet

ausgewiesen werden. Eine genaue Abgrenzung kann erst nach Vorliegen eines

Schallgutachtens erfolgen.

Auf der Grundlage der Darstellungen des Flächennutzungsplanes wurde bereits ein mögliches

Flächenlayout skizziert, das auch für den Flotationsteich eine gewerbliche Nutzung vorsieht.

Fortsetzung der Vorlage:

Drucksache-Nr.: Seite

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Insgesamt könnten ca. 7,3 ha Industriegebiet und 19,1 ha Gewerbegebiet neu entwickelt

werden. Nach ersten Schätzungen würden Ausgleichsflächen in Höhe von ca. 22 ha

erforderlich werden. Die RAG MI hat in Aussicht gestellt, im Falle der Realisierung den

wesentlichen Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen darzustellen. In welchem

Umfang sie intern Flächen bereit stellen kann bzw. extern Flächen dazugekauft werden

müssen, ist noch offen.

Ausblick

Aus den Ausführungen wird deutlich, dass abschließende Aussagen zur Flächenverfügbarkeit

oder zur Größe der Entwicklungsfläche zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich

sind. Aufgrund noch ausstehender Angaben kann die Kostenschätzung zur

Flächenentwicklung noch nicht fertig gestellt werden, so dass derzeit zur Wirtschaftlichkeit

noch keine Aussage getroffen werden kann.

Die offenen Punkte sind innerhalb der interkommunalen Arbeitsgruppe bekannt und werden

noch geklärt. Nach der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie wird eine Ratsvorlage erstellt,

die unter Berücksichtigung und Abwägung der bekannten Belange zu einer Empfehlung

hinsichtlich der Flächenentwicklung kommt.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

ergibt sich aus § 41 Abs.2 GO NRW in Verbindung mit Ziffer 6 Buchstabe c des

Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vom 01.04.2011

 
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